Referenzen

Co-Living in München. Hochwertige Bestandswohnungen, saniert und möbliert für nachhaltige Co-Living-Vermietung.

Möbliertes Co-Living-Zimmer mit Blick zum Balkon
Neue Einbauküche mit Fischgrätparkett
Arbeitsplatz am Fenster mit Balkonzugang
Saniertes Badezimmer mit bodengleicher Dusche
Helles Co-Living-Zimmer mit Doppelbett und Arbeitsplatz
Möbliertes Co-Living-Zimmer mit Blick zum Balkon
Neue Einbauküche mit Fischgrätparkett
Arbeitsplatz am Fenster mit Balkonzugang
Saniertes Badezimmer mit bodengleicher Dusche
Helles Co-Living-Zimmer mit Doppelbett und Arbeitsplatz
Möbliertes Co-Living-Zimmer mit Blick zum Balkon
Neue Einbauküche mit Fischgrätparkett
Arbeitsplatz am Fenster mit Balkonzugang
Saniertes Badezimmer mit bodengleicher Dusche
Helles Co-Living-Zimmer mit Doppelbett und Arbeitsplatz

1 / 5Möbliertes Co-Living-Zimmer mit Blick zum Balkon

Co-Living in Berg am Laim

4er Co-living, 1. OG, großzügiger Ost-Balkon

Wohnfläche
64 m²
Lage
4 min zu Fuß zur U-Bahn Station Kreillerstr., 3 min zur Tram
Kaufpreis inkl. Möblierung & Sanierung
599.900 €
Erzielte Erstvermietung
2.700 € / Monat
Bruttomietrendite
5,4 %
Erhaltungsaufwendungen
47.000 €
AfA
4 % p. a. per RND-Gutachten

Co-Living in Pasing

4er Co-living, 1. OG, großzügiger Westbalkon

Wohnfläche
74 m²
Lage
7 min zu Fuß zur S-Bahn Station Pasing, 2 min zum Bus
Kaufpreis inkl. Möblierung & Sanierung
689.000 €
Erzielte Erstvermietung
3.000 € / Monat
Bruttomietrendite
5,2 %
Erhaltungsaufwendungen
55.000 €

Steuerpotential

Die Sanierung eröffnet zusätzlich zur Mietrendite steuerliche Gestaltungsspielräume — indikativ und abhängig von Ihrer individuellen Situation.

Erhaltungsaufwand

Instandhaltungs- und Sanierungskosten können als Erhaltungsaufwand geltend gemacht werden. Liegen sie unter 15 % des Gebäudeanteils am Kaufpreis, sind sie im Jahr der Zahlung voll als Werbungskosten absetzbar — mit bis zu 50.000 € absetzbaren Werbungskosten und oft rund 20.000 € weniger Einkommensteuer im Kaufjahr (indikativ, je nach Einkommen).

Restnutzungsdauer-Gutachten

Ein Gutachten kann eine verkürzte Restnutzungsdauer belegen — beispielsweise 25 statt 50 Jahre. Das würde den Gebäude-AfA-Satz von z. B. 2 % auf z. B. 4 % p. a. anheben. Konkrete Werte hängen vom Gutachten und der individuellen Situation ab.

AfA auf Möbel & Küche

Möblierung und Einbauküche werden separat abgeschrieben, typischerweise über 10 Jahre.

Steuerliche Effekte sind indikativ, nicht garantiert und hängen von der individuellen Situation ab. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Bereit für den nächsten Schritt?

Bei einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch zeigen wir Ihnen passende Münchner Wohnimmobilien und klare Kennzahlen.

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